Leistungen in Pflegegrad 1
- umfassende Beratungsleistungen (z. B. Pflegeberatung, Beratung in der eigenen Häuslichkeit, Inanspruchnahme von Pflegekursen, individuelle häusliche Schulungen)
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
- Zuschüsse für Maßnahmen der Wohnraumanpassung
Leistungen in den Pflegegraden 2- 5:
Pflegegrad | Sachleistung Tagespflege bis zu | Sachleistung Ambulanter Dienst bis zu | Pflegegeld bis zu |
---|---|---|---|
2 | 689 € | 724 € | 316 € |
3 | 1.298 € | 1.363 € | 545 € |
4 | 1.612 € | 1.693 € | 728 € |
5 | 1.995 € | 2.095 € | 901 € |
Pflegebedürftige können ihre Ansprüche auf Tagespflegeleistungen zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen oder Pflegegeld nutzen. Eine Anrechnung auf diese weiteren Ansprüche erfolgt nicht.
Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Für Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege besteht in den Pflegegraden 2- 5 ein jährlicher Anspruch in Höhe von jeweils 1.612 €. Die Dauer des Bezuges besteht für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr. Zudem können nicht genutzte Mittel aus einem der Bereiche in den anderen teilweise übertragen werden.
Leistungen für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1-5
Es besteht ein Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich nach § 45 SGB XI. Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Tipp: Dieser Betrag kann auch für selbst zu zahlende Leistungen der Tagespflege eingesetzt werden.
Die Berechnung der individuellen Ansprüche ist nicht einfach nachzuvollziehen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wir beraten Sie gern persönlich und berechnen Ihre Leistungsansprüche. Auch Ihre Pflegekasse oder das Informationsbüro Pflege der Stadt Münster können Ihnen Auskunft geben!